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AutorenbildFairtanzt NewsTeam

Nun also doch 2G.

Auf Anordnung der Landesregierung Brandenburg und Mitteilung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport darf unsere Tanzschule nur noch unter der 2G Regel öffnen.

Explizit heißt es, das Tanzschulen unter Kontaktsport zählen und somit die 2G Regel angewandt werden muss.


Alle Tänzer & Besucher ab 18 Jahren müssen:

- vollständig geimpft oder genesen sein


Schulpflichtige Kinder & Jugendliche dürfen:

- getestet mit einem max. 24h zurückliegenden negativen Antigen

Schnelltest, PCR-Test oder Schultestnachweis am Tanzunterricht teilnehmen!


Der Impf-oder Genesen-Ausweis von Fairtanzt Mitgliedern muss einmalig vorgezeigt werden.

Gäste/Besucher, speziell im Nachmittagsbereich beim Kindertanzen, müssen den Impf-oder Genesen-Ausweis jedes Mal unaufgefordert beim Barpersonal oder Tanzlehrer vorzeigen.

Denkt bitte weiterhin an den Check-in über die CoronaWarnApp oder die LucaApp.

Selbstverständlich könnt Ihr Euch auch weiterhin in die Anwesenheitsliste eintragen.


Nutzt bitte ab sofort auch wieder die kostenfreien Antigenschnelltests in den umliegenden Testzentren. Bleibt weiterhin aufmerksam und rücksichtsvoll UNS und EUREN Tanzfreunden gegenüber.


Euer Danny und Frank


***Auch wenn diese Einschränkungen nicht jeden gefallen, so sind wir froh nicht erneut schließen (kein Lo...down) zu müssen!***









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