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Nun also doch 2G.

Auf Anordnung der Landesregierung Brandenburg und Mitteilung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport darf unsere Tanzschule nur noch unter der 2G Regel öffnen.

Explizit heißt es, das Tanzschulen unter Kontaktsport zählen und somit die 2G Regel angewandt werden muss.